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Freiburger Tourismusgesetz und Ausführungsreglement
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Die Aufenthaltstaxe ist eine "zweckgebundene Steuer", die, abgesehen von einigen Ausnahmen sozialen Charakters, jede Person zu zahlen hat, die sich an einem Ort aufhält, der nicht ihr gesetzlicher Wohnort ist.
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Der Tourismusförderungsfonds dient der Finanzierung von touristischen Projekten auf dem Gebiet der kantonalen und regionalen touristischen Entwicklungsschwerpunkte.
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